DGSIA-Verfügung vom 09.11.2020
09.12.2020
Mit Verfügung des Generaldirektors für die automatisierten Informationssysteme vom 9.11.2020 hat das Justizministerium der Strafabteilung des Oberlandesgerichts Trient – Außenabteilung Bozen folgende PEC-Adresse zugewiesen, die für die rechtsgültige Hinterlegung von strafrechtlichen Akten im Sinne von Art. 24, Absatz 4, des Gesetzesdekrets Nr. 137 vom 28.10.2020 verwendet werden soll:
depositoattipenali.ca.bolzano@giustiziacert.it
Aus organisatorischen Gründen werden die Rechtsanwälte ersucht, in der Betreffzeile der PEC folgende Informationen anzugeben:
- Nummer Allgemeines Register
- Personalien des Angeklagten
- Art des Aktes
Als Dateiname wird folgendes Format angegeben:
AR/Jahr/Name Angeklagter/Art des Antrags