Amt für Gerichtsspesen
Leiter der Geschäftsstelle: DALL’ARMELLINA Liliana
Standort: 39100 Bozen, Freiheitsstrasse 23, erster Stock - Zimmer 105
Tel:
0471 226449
E-Mail:
ufficiospesedigiustizia.ca.bolzano@giustizia.it
PEC:
spesedigiustizia.ca.bolzano@giustiziacert.it
Öffnungszeiten: von Montag bis Samstag von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Verwaltungspersonal und Kontaktadressen:
Profil | Name | Tel | Fax | Stock/Zimmer | |
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Verantwortliche Buchhalterin |
DALL’ARMELLINA Liliana | 0471-226449 | ufficiospesedigiustizia.ca.bolzano@giustizia.it |
1. Stock Zimmer: 106 |
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Hilfskraft | PAPPALARDO Francesco | 0471-226491 | ufficiospesedigiustizia.ca.bolzano@giustizia.it |
1. Stock Zimmer: 105 |
Sachbereiche und Zuständigkeiten
Verwaltung der vom Staat vorgestreckten Gerichtskosten (Auszahlung des Honorars und der Spesen an Verteidiger und an Sachverständige, der Aufwandsentschädigung an Zeugen, an Hilfsrichter beim Oberlandesgericht, an Laienrichter beim Schwurgericht, an Experten der Abteilung für Jugendsachen beim Oberlandesgericht) und sämtlicher vom Einheitstext (D.P.R. Nr. 115/2002) vorgesehenen Posten.
Sonstige Angaben
Einheitliche BescheinigungIn Übereinstimmung mit dem Schreiben Prot. Nr. 3870.U vom 13. Februar 2015 von der Generaldirektion für die automatisierten Informationssysteme des Justizministeriums wird bekanntgegeben, dass das System “Liquidazioni on line Spese di Giustizia” den Nutzern den autonomen Zugriff auf die Einheitliche Bescheinigung der vom Gerichtsamt entrichteten Einkommen durch den angezeigten Dienst LSG (https://lsg.giustizia.it), welcher über das Portal der telematischen Dienste unter der Adresse https://pst.giustizia.it nach vorheriger Registrierung abrufbar ist, erlaubt.
Mittels Zugriff auf die Funktion “certificazione redditi corrisposti” und nach Auswahl des Bescheinigungsjahres wird dem Empfänger, sowohl als natürliche Person als auch als Sozietät, jene Bescheinigung für sämtliche Gerichtsämter, für welche im Bezugsjahr eingegangene Zahlungen registriert wurden, vom System erstellt.
Diese Modalität erlaubt allen Berufstätigen, die Steuerbescheinigung auf sofortige und einfachere Weise einzuholen.
Ab dem Jahr 2021 wird das Amt für Gerichtskosten die Einheitlichen Bescheinigungen nicht mehr - weder in Papierform noch mittels PEC - versenden. Schreiben Rechtsanwaltskammer Februar 2021
Das Amt für Gerichtskosten steht für eventuelle Informationsanfragen jedenfalls zur Verfügung (0471/226449).
Handbuch Gerichtskosten