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Wir ueber uns

Die Außenabteilung Bozen des Oberlandesgerichtes Trient wurde mit Gesetz vom 17. Oktober 1991, Nr. 335 eingerichtet. Am 1. April 1996 nahm das Amt seine Tätigkeit auf. Erst 2006 wurde in Bozen auch die Außenabteilung des Schwurgerichtes zweiter Instanz Trient eröffnet. Somit war das Recht der deutschsprachigen Südtiroler auf Verwendung ihrer Muttersprache im Umgang mit den Gerichtsämtern gewahrt.

Das Oberlandesgericht befindet sich in der Freiheitsstrasse 23 im ehemaligen "Corso Kino“, einem modernen, leicht erkennbaren Gebäude mit getönten Fensterscheiben, das 1988 anstelle des sog. „Palazzo del Turismo“ von Armando Ronca aus dem Jahr 1938, errichtet worden war. Darin befanden sich ein Repräsentationsamt für den Herzog von Aosta, ein Empfangs- und ein Konzertsaal. 1946 wurden die Säle verbunden und das glorreiche Corso-Kino nahm den Betrieb auf. Zwischen 1960 und 1980 wurde es zu einem der bedeutendsten Treffpunkte der Stadt. 1988 wurde das alte Gebäude abgebrochen und an seiner Stelle das neue errichtet.

Auch die Generalstaatsanwaltschaft, das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht sind im gleichen Gebäude untergebracht. Das Amt für Zustellungen, Vollstreckungen und Proteste liegt in der Nähe, in der Cesare-Battisti-Strasse 16, während das Hauptgerichtsgebäude, Sitz des Landesgerichtes und der Staatsanwaltschaft, auf dem Gerichtsplatz 1 steht und auch zu Fuß leicht zu erreichen ist. Die Gebietszuständigkeit des Oberlandesgerichtes Trient, Außenabteilung Bozen erstreckt sich auf das Landesgericht Bozen.

Das Oberlandesgericht ist die zweite Instanz für Zivil- und Strafsachen, in denen ein erstrichterliches Urteil des Landesgerichtes oder des Jugendgerichtes ergangen ist. Vor dem dreiköpfigen Richtersenat kann durch Einlegung der Berufung die völlige oder teilweise Abänderung eines Urteils angestrengt werden. Das Oberlandesgericht Trient Außenabteilung Bozen urteilt als Erstrichter in den folgenden Sachbereichen: Widerspruch gegen Schätzungsdekrete in Enteignungsverfahren, Anerkennung von Entscheidungen in zivil- und handelsrechtlichen Sachen, sowie im Bereich des Eherechts und der elterlichen Gewalt im Sinne der EU Verordnungen I und II, während für die Rekurse auf Schadenersatz im Sinne einer gerechten Wiedergutmachung laut Gesetz 89/2001, dem sog. „Pinto-Gesetz“, das Oberlandesgericht Trient zuständig ist; Anerkennung ausländischer Strafurteile, Umsetzung des Straßburger Übereinkommens über die Überstellung von verurteilten Personen, Schadenersatz wegen Gerichtsfehler oder wegen ungerechter Verhaftung und Festnahme.

Zudem hat das Oberlandesgericht die ausschließliche Zuständigkeit für den Europäischen Haftbefehl, für Auslieferungen und Rechtshilfeersuchen (Rechtshilfeersuchen im Ausland in zivil- und strafrechtlichen Sachen). In seinen Räumlichkeiten wird auch die Rechtsanwaltsprüfung abgehalten. Die Ämter sind folgendermaßen aufgeteilt: im ersten Stock befinden sich die zwei Verhandlungssäle, die Bibliothek, das Büro des Amtsleiters, das Sekretariat für die allgemeinen Angelegenheiten, das Personalamt, das Buchhaltungsabteilung und die Strafkanzlei.

Im zweiten Stock haben der Vorsitzende der Zivilabteilung, die Zivilrichter und die Zivilkanzlei ihre Büros.

Die Ämter sind für den Parteienverkehr montags bis freitags von 8,30 Uhr bis 13,30 Uhr geöffnet.